01 – Finanzierungsberatung als Geschäftsfeld für Steuerberater

Für viele Mandanten ist ihr Steuerberater der erste Ansprechpartner, wenn es um eine neutrale und unabhängige Beratung in Finanzierungsfragen geht. Beratungsbedarf besteht häufig bei Kreditanträgen, bei der Verbesserung der Bonität und des Rating, beim Vergleich von Finanzierungsalternativen, bei der Erstellung von Bankunterlagen und Businessplänen und bei der Vorbereitung von Bankgesprächen. Diese Beratungsleistungen sollten daher in keiner Kanzlei fehlen.

Verbesserung der Bonität und des Rating

Die Kreditwürdigkeit des Mandanten wird bei den Bonitätsprüfungen der Banken durch eine Ratingnote ausgedrückt. Je besser das Rating, desto günstiger sind die Zinskonditionen. Die Ratingnote wird durch quantitative und qualitative Faktoren beeinflusst. Zu den quantitativen Faktoren gehören insbesondere Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die aus dem Jahresabschluss gebildet werden. Bei den qualitativen Faktoren handelt es sich zusätzliche betriebswirtschaftliche Daten des Unternehmens (z.B. Branchenaussichten, Qualifikation der Geschäftsleitung, Qualität des Planungs- und Controllingsystems, Gestaltung von Nachfolge- und Vertretungsregelungen, Dauer und Qualität der Kontobeziehung usw.). Als Steuerberater sollten Sie die Ratingfaktoren der  einzelnen Kreditinstitute kennen bzw. im Bankgespräch erfragen. Bei der Optimierung dieser betriebswirtschaftlichen Faktoren können Sie dann oft wertvolle Hilfestellung leisten. Zur Optimierung der quantitativen Daten eignen sich z.B. alle Maßnahmen, die der  Verbesserung der Eigenkapitalquote, der Steigerung der Liquidität, der  Umsatzsteigerung und der Kostensenkung dienen. Eine Verbesserung der qualitativen Daten ist häufig durch Erstellung von Unterlagen möglich, durch die  einzelne qualitative Ratingkriterien erfüllt werden (z.B. Einrichtung eines Controllingsystems oder einer Kostenrechnung, Dokumentation von Nachfolgeregelungen usw.).

Suche nach zusätzlichen Finanzierungsquellen

Die Hausbank des Mandanten wird in den meisten Fällen der wichtigste Ansprechpartner für Finanzierungsfragen sein. Dennoch ist es sinnvoll, weitere  Finanzierungsquellen in die Überlegungen einzubeziehen. Für Klein- und Mittelbetriebe eignen sich dazu insbesondere öffentliche Finanzierungshilfen, Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgesellschaften, in Einzelfällen aber auch Business Angels oder Crowd-Finanzierungen.

Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Unternehmen gibt es eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für den betreffenden Mandanten in Betracht kommen. Die wichtigsten Fördermittel sind  Darlehen, Zuschüsse, Investitionszulagen, Bürgschaften. Beratungsförderung und Beteiligungskapital. Förderfähig sind z.B. Sachinvestitionen (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung), Markterschließungskosten (Kosten für Werbekonzepte, Marktanalysen), sowie Unternehmens- und  Beteiligungskäufe. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie sich einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme verschaffen oder gezielt nach bestimmten Fördermitteln für einzelne Mandanten suchen (www.foerderdatenbank.de).

Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 % oder durch typisch stille Beteiligungen). Für die meisten Mandanten sind insbesondere die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern interessant, die sich mit relativ geringen Beträgen in Form der typisch stillen Gesellschaft an Klein- und Mittelbetrieben beteiligen. Eine Übersicht über das Angebot der  Beteiligungsgesellschaften finden Sie beim Bundesverband Deutscher  Kapitalbeteiligungsgesellschaften (www.bvkap.de) und auf den Internetseiten der einzelnen Beteiligungsgesellschaften.

Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und lang-fristige Kredite. Diese Bürgschaften stellen für Banken vollwertige Kredit-sicherheiten dar. Zuständig ist die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes. Eine Übersicht über das Angebot der Bürgschaftsbanken finden Sie beim Bundesverband Deutscher Bürgschaftsbanken (www.vdb-info.de) und auf den Internetseiten der einzelnen Bürgschaftsbanken.

Business Angels

Business Angel sind Personen, die sich an Unternehmen beteiligen und das Unternehmen mit Kapital, Know-how und Kontakten unterstützen. Oft handelt es sich dabei um erfolgreiche Unternehmer, die auf Grund ihrer langjährigen Berufstätigkeit über mehr Managementerfahrung und Kontakte verfügen, als die Inhaber des betreuten Unternehmens. In Deutschland gibt es mehrere Netzwerke derartiger Business Angels. Sie dienen als Anlaufstelle für kapitalsuchende Unternehmen und stellen den Kontakt zu geeigneten Business Angels her (z.B. www.business-angels.de).  Da die Investitionen von Business Angels oft sehr riskant sind, erwarten Business Angels eine relativ hohe Rendite auf ihr investiertes Kapital. Business-Angel-Kapital ist daher insbesondere für Mandanten mit innovativen oder risikobehafteten Investitionen attraktiv, für die kostengünstigere Kapitalquellen (z.B. Bankkredite) nicht zur Verfügung stehen.

Crowd – Finanzierung

Unter Crowd-Finanzierung versteht man die Finanzierung eines Investitionsvor-habens durch eine große Anzahl von Kapitalgebern (engl. Crowd = Menge / Masse), die sich jeweils mit relativ kleinen Beträgen an dem Unternehmen beteiligen. Die Investitionssumme wird in diesem Fall durch eine Vielzahl von „Kleinbeträgen“ aufgebracht. Die Abwicklung erfolgt über Crowd-Finanzierungs-Plattformen im Internet. Hier können sich kapitalsuchende Unternehmen darstellen und Anleger können sich für individuell ausgewählte Unternehmen entscheiden. Die Anleger erhalten i.d.R. einen Festzins auf das zur Verfügung gestellte Kapital und zusätzlich eine gewinnabhängige Vergütung. In Zeiten restriktiver Kreditvergabe durch Banken wird diese Finanzierungsform als Alternative zum klassischen Bankkredit für Unternehmen zunehmend interessant.

Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen

Der Businessplan (=Geschäftsplan) dient dazu, die Erfolgsaussichten einer Geschäftsidee umfassend darzustellen. Der Businessplan besteht meist aus einem Textteil, der das Vorhaben verbal darstellt und einem Zahlenteil mit dem Investitions-/  Finanzierungsbedarf und einer Planungsrechnung. Mandanten sind mit der vollständigen Erstellung eines derartigen Businessplans häufig überfordert und benötigen insbesondere bei der Erstellung des Zahlenteils die Unterstützung durch den Steuerberater.

Haftpflichtversicherung

Die Finanzierungsberatung ist in der Regel durch die Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung abgedeckt. Zweifelsfragen sollen Sie ggf. vor der Auftragsannahme mit Ihrem Versicherer abstimmen.

Honorargestaltung

Die Finanzierungsberatung ist keine Vorbehaltsaufgabe i.S.d. StBerG und fällt als betriebswirtschaftliche Beratungsleistung nicht unter die StBVV, so dass Honorare für Finanzierungsberatungen frei vereinbart werden können. Als Orientierungshilfe können  Tages- und Stundensätze von Unternehmensberatern herangezogen werden, die jedoch sehr weite Bandbreiten aufweisen. In Umfragen werden von Steuerberatern häufig Stundensätze von 90 – 140 Euro genannt, teilweise aber auch deutlich höhere und niedrigere Beträge. Es empfiehlt sich daher, mit dem Mandanten eine schriftliche Honorarvereinbarung zu treffen.

Beispiel: Dienstleistungsangebot „Finanzierungsberatung“

  • Vergleich von Finanzierungsangeboten
  • Recherche zusätzlicher Finanzierungsquellen
  • Beantragung öffentlicher Fördermittel
  • Vergleich: „Kaufen oder leasen“
  • Optimierung des Bankenrating und der Kreditkonditionen
  • Erstellung aussagekräftiger Bankunterlagen
  • Erstellung von Businessplänen
  • Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen

 

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