05 – Beratung von Existenzgründern als Geschäftsfeld für StB

Steuerberater sind für Existenzgründer meist einer der ersten Ansprechpartner bei der Unternehmensgründung. Für den Steuerberater kommt es in diesem Fall darauf an, die Erfolgsaussichten der Gründungsidee systematisch zu prüfen, Existenzgründer mit Wachstumspotenzial durch eine qualifizierte Beratung systematisch zu fördern und auf diese Weise ein lukratives Dauermandat sowie eine hohe Mandantenbindung zu erreichen. Eine erfolgreich durchgeführte Gründungsberatung führt dann erfahrungsgemäß auch zu aktiven Weiter-empfehlungen durch den Gründer.

Ablauf der Beratung

Der Ablauf und der Umfang einer Existenzgründungsberatung kann je nach Größe und Branche des zu gründenden Unternehmens sehr unterschiedlich sein. Für Existenzgründungsberatungen empfiehlt sich daher die Verwendung von Checklisten, damit alle wichtigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Punkte systematisch angesprochen werden können und kein wichtiger Punkt übersehen wird. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte einer Gründungsberatung in kompakter Form zusammen. Die Reihenfolge, in der die relevanten Punkte besprochen werden, kann dabei von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Checkliste:  Beratung von Existenzgründern

  1. Allgemeines

O   Festlegung des Auftragsumfangs
O   Abschluss des Beratungsvertrags
O   Bestandsaufnahme / Feststellung offener Fragen
O   Bei Bedarf: Diskussion von Alternativen zur Neugründung (Kauf, Franchise)

  1. Persönliche Eignung des Gründers

=  Ausbildung, Berufs-/Branchenerfahrung, Führungsqualifikation, betriebswirtschaftliche Kenntnisse

  1. Prüfung des Unternehmenskonzepts

O   Marktanalyse
O   Konkurrenzanalyse / Wettbewerbsvorteile
O   Marketingkonzept zur Kundengewinnung und Kundenbindung
O   Rechtsformwahl
O   Standortwahl / Standortanalyse
O   Firmenname / Namensrecht
O   Unternehmensorganisation, Vertretungsregelungen bei Urlaub / Krankheit
O   Kapitalbedarf und Finanzierung (Eigen-/ Fremdkapital, Sicherheiten)
O   Öffentliche Fördermittel
O   Planungsrechnungen (Rentabilitäts-/ Liquiditätsplanung)

  1. Sonstiges

O  Anmeldung bzw. Kontaktaufnahme zu Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Berufskammer
O  Betriebliche Versicherungen
O  Private Versicherungen (Kranken-/Berufsunfähigkeits-/Lebensversicherung, Altersvorsorge
O  Private Lebenshaltungskosten

  1.   Information über steuerliche Pflichten

=  Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Fristen

  1.    Hinzuziehung weiterer Berater

=  Rechtsanwalt, Notar, Branchenberater

     8.  Vorbereitung des Bankgesprächs (erforderliche Unterlagen, Businessplan)

 

Gewinnung von Existenzgründern

Für Steuerberater bestehen verschiedene Möglichkeiten, aktiv Kontakte zu Existenzgründern zu knüpfen. In Betracht kommen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

O   Vorträge bei IHK, Handwerkskammer, Berufsverbänden, Banken, Volkshochschule, Existenzgründerzentren, Existenzgründermessen
O   Teilnahme an Existenzgründermessen (Info-Stand, Kontakte knüpfen)
O   Kontaktaufnahme  zu „Existenzgründerzentren“
O   Zeitungsartikel zum Thema „Existenzgründung“ in der regionalen Tagespresse
O   Existenzgründerveranstaltungen /-seminare mit Banken
O   Kanzleiflyer zum Beratungsangebot für Existenzgründer
O   Hinweis auf „Existenzgründungsberatung“ in Anzeigen und auf der Homepage
O   Informationen für Existenzgründer auf der Homepage
O   Arbeitshilfen für Existenzgründer (Checklisten, Existenzgründermappe)

Honorar für Existenzgründungsberatungen

Beratungsgespräche, die sich ausschließlich auf steuerliche Fragen beziehen, sind nach der  StBVV abzurechnen. Betriebswirtschaftliche Beratungen (Prüfung des Gründungskonzepts, Finanzierungsfragen, Planungsrechnungen usw.) sind zwar mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, es handelt sich jedoch nicht um Vorbehaltsaufgaben i.S.d. StBerG, so dass die StBVV in diesen Fällen nicht maßgebend ist. Die Vergütung richtet sich daher nach den §§ 612 und 632 BGB, wonach die vereinbarte Vergütung bzw. (bei fehlender Vereinbarung) die übliche Vergütung zur Anwendung kommt. Die Honorare für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen können daher grds. frei vereinbart werden. Als Orientierungshilfe können dazu die Tages- und Stundensätze von Unternehmensberatern herangezogen werden, die jedoch sehr weite Bandbreiten aufweisen. In Honorarumfragen bei Steuerberatern werden von den meisten Kanzleien Stundensätze für Existenzgründungsberatungen von 90 – 140 Euro genannt, teilweise aber auch deutlich niedrigere Beträge (50 – 70 Euro). Diese relativ geringen Beträge werden von einigen Kollegen angesichts der begrenzten finanziellen Mittel vieler Existenzgründer für eine zeitlich begrenzte „Starphase“ akzeptiert.

Alternativ ist für die Gründungsberatung auch die Vereinbarung von „Festpreisen“ möglich. Letztlich spielt natürlich auch bei der Vereinbarung von „Festpreisen“ der erwartete Zeitaufwand die entscheidende Rolle, d.h. auch bei Festpreisen sollte letztlich ein angemessener Stundensatz erzielt werden. Die Vereinbarung von Festpreisen ist insbesondere denkbar, wenn aufgrund von Erfahrungswerten abschätzbar ist, wie viel Zeit die Gründungsberatung voraussichtlich in Anspruch nehmen wird. Bei der Vereinbarung von Festpreisen sollte unbedingt darauf geachtet werden, den Umfang der durch den Festpreis abgedeckten Leistungen möglichst genau zu beschreiben und ausdrücklich zu vereinbaren, dass unerwartete bzw. nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten auch zusätzlich berechnet werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich der Mandant hinsichtlich derartiger Zusatzarbeiten auf den ursprünglichen Festpreis beruft und die Kanzlei die Zusatzarbeiten in diesen Fällen  ohne weiteres Honorar erbringen muss. Erfahrungsgemäß erleichtert die Vereinbarung von Festpreisen in vielen Fällen auch den „Verkauf“ betriebswirtschaftlicher Beratungen als eigenständige Beratungsleistung, da der Mandant die Honorarhöhe bereits im Zeitpunkt der Auftragserteilung genau kennt und insofern kein „Honorarrisiko“ eingeht.

Förderung von Beratungsleistungen

Die Existenzgründungsberatung wird durch Bundes- und Länderprogramme ge-fördert. Die öffentliche Förderung ist für viele Mandanten ein zusätzlicher Anreiz, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und stellt für den StB daher ein zusätzliches Akquisitionsargument dar, dass im Mandantengespräch aktiv und offensiv genutzt werden sollte. Die Förderung ist allerdings i.d.R. auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt (z.B. maximal …….. % des Netto-Beratungshonorars, höchstens ………. Euro). Informieren Sie sich bei Bedarf über die aktuellen Konditionen der Bundes- und Landesprogramme bei den zuständigen Stellen (insbesondere Hausbank, Landesbank, Bürgschaftsbank, KfW, Ämter für Wirtschaftsförderung, IHK, Handwerkskammer, Berufsorganisationen). In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (www.foerderdatenbank.de) können Sie sich einen Überblick über die derzeit verfügbaren Beratungskostenzuschüsse verschaffen. Das bekannteste Programm auf Bundesebene ist sicherlich das „Gründercoaching Deutschland“ der KfW. Bei der Nutzung von Fördermitteln ist häufig eine vorherige Registrierung des StB bei der jeweiligen Förderstelle erforderlich. Diese Registrierung ist je nach Förderstelle an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, die sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie ergeben und im Zweifel bei der betr. Förderstelle erfragt werden können. Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Beratungskostenzuschüssen ist i.d.R. auch die Erstellung eines Beratungsberichts, in dem Art und Umfang der Beratung dargestellt und die inhaltlichen Voraussetzungen für eine förderfähige Beratung nachgewiesen werden. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen an den Beratungsbericht ergeben sich ebenfalls aus der jeweiligen Förderrichtlinie und / oder aus Vorlagen (Mustern) der jeweiligen Förderstelle. Der für öffentliche Förderungen erforderliche Beratungsbericht stellt bei einer Gründungsberatung dann keine erhebliche Mehrarbeit dar, wenn die entsprechenden Unterlagen ohnehin für die finanzierende Hausbank erstellt werden müssen.

Getrennte Beratungsverträge

 Es empfiehlt sich aus mehreren Gründen, die steuerliche und die betriebswirtschaftliche Beratung in getrennten Verträgen zu vereinbaren: Durch getrennte Vereinbarungen legen Sie den Auftragsumfang und das Honorar für die einzelnen Tätigkeiten getrennt fest und unterscheiden damit für den Gründer erkennbar zwischen betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung. Die betriebswirtschaftliche Beratung wird auf diese Weise nicht (wieder) zu „kostenlosen Zugabe“. Die Trennung zwischen den beiden Tätigkeitsbereichen ist aber auch für die Abgrenzung der nicht förderfähigen steuerlichen Beratung und der förderfähigen betriebswirtschaftlichen Gründungsberatung wichtig. Durch  getrennte Verträge dokumentieren Sie eine eindeutige Trennung zwischen diesen beiden Beratungsleistungen und vermeiden damit den Eindruck, dass steuerliche Beratungen unzulässigerweise in bezuschussten Beratungen untergehen.

Eine noch klarere Trennung erreichen Sie bei folgendem Beratungsablauf: Im ersten Gespräch mit dem Gründer erfolgt die betriebswirtschaftliche Gründungsberatung, die lt. gesondertem Vertrag mit einer Stundensätzen abgerechnet wird. Die steuerlichen Fragen der Unternehmensgründung werden in einem zweiten Gespräch besprochen und nach der StBGVV abgerechnet.

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